Aktuelle Regelungen für Besucher & Dienstleister in Bezug auf COVID-19

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der COVID-19-Pandemie  gelten derzeit folgende Regelungen:

  • Zutritt nur über unseren Empfang (Wittelsbacherstraße 42)
  • Zutritt haben ausschließlich Personen ohne Krankheitssymptome, die für eine COVID-19-Infektion typisch sind.
  • 3G-Nachweispflicht:
    • Vorlage Impf-, Genesenen- oder Testnachweis  (zertifizierter Schnelltest von einer offiziellen Stelle nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
    • Der Nachweis ist bei Betreten des Gebäudes nach Aufforderung vorzuzeigen
  • In den Gebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (z.B. FFP 2 oder KN95/N95)

Diese Regelungen gelten an allen deutschen Standorten (Ahlden, Selb, Weimar).
Hinweis: An allen Standorten gibt es Teststellen im näheren Umkreis, jedoch mit eingeschränkten Öffnungszeiten.